Gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen ohne weitere Formalitäten den Kostenrahmen der Probatorik (ca. 5 Sitzungen). Danach wird gemeinsam mit dem Patienten darüber entschieden, ob eine Richtlinienpsychotherapie beantragt wird. Dies kann dann einen Antrag auf eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder einen Antrag auf eine Langzeittherapie (50-180 Sitzungen) zur Folge haben, der von der jeweiligen Krankenkasse zu genehmigen ist.
Private Krankenkassen/Beihilfe:
Die privaten Krankenkassen/Beihilfe übernehmen im Regelfall bis zu 5 probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder Kassenzulassung. Da die Regelungen für den weiteren Verlauf uneinheitlich sind, sollten Sie dies vorab mit Ihrer Krankenkasse besprechen.
Selbstzahler:
Vereinbarungen werden in einem individuellen Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir geregelt. Die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Als Richtlinie dient die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten:
Nicht jeder geflüchtete Mensch braucht psychotherapeutische Unterstützung bei der Bewältigung des Erlebten. Viele Menschen verfügen über eine enorme Widerstandskraft, die ihnen hilft das zu überstehen, was sie zur Flucht angetrieben hat oder was sie während der Flucht erlebten.
Zeichnet sich innerhalb der ersten sechs Monate nach einem traumatischen Erlebnis eine „traumareaktive Symptomatik“ ab, ist es sinnvoll über therapeutische Unterstützung nachzudenken. Die Symptome können sich sehr unterschiedlich zeigen, von Angstzuständen über Schlafstörungen, depressive Stimmungen, rückzügigem Verhalten über Konzentrationsschwierigkeiten und regressive Tendenzen wie Trennungsängstlichkeit, Schreckhaftigkeit besonders bei kleinen Kindern.
Ich biete Ihnen eine dolmetschergestützte Therapie in allen üblichen Sprachen an.
Therapie zu dritt.
Kostenträger der Behandlung sind entweder die gesetzlichen Krankenkassen oder ggf. Jugendhilfeträger.